Ab 2025 können für die endgültige Düngebedarfsermittlung in Niedersachsen, die von der LWK veröffentlichten Nmin-Mittelwerte verwendet werden. Im Jahr 2025 werden erstmals keine aktuellen Nmin-Jahreswerte mehr veröffentlicht. Die N-Düngebedarfsermittlung ist dementsprechend mit den Mittelwerten durchzuführen, die bereits vorliegen (siehe Anhang). Sollten eigene NminUntersuchungen im Grünen Gebiet durchgeführt werden, ist eine Anpassung der Werte natürlich möglich. Die Pflicht zur Nmin-Probenahme in Roten Gebieten bleibt von der neuen Regelungunberührt (siehe oben)! Weitere Infos: www.lwk-niedersachsen.de, Webcode 01043781.
In NRW bleibt es bei dem bisherigen Verfahren: Zunächst wird mit den vorläufigen Nmin-Werten gerechnet und dann erforderlichenfalls mit den veröffentlichten Richtwerten des Kalenderjahres korrigiert. Weitere Infos zu NRW:
https://www.landwirtschaftskammer.de/Landwirtschaft/ackerbau/duengung/basisinfos/nmin/nmin-richtwerte-vorlaeufig.htm
Wir empfehlen jedoch auch weiterhin eigene Nmin-Proben je Bewirtschaftungseinheit nach dem oben abgebildeten Schema und zu den oben genannten Zeiten zu nehmen! Somit können die betriebsindividuellen, mitunter stark von den Nmin-Richtwerten abweichenden Nmin-Gehalte bei der Düngeplanung berücksichtigt werden. Die im roten Gebiet ermittelten Nmin-Ergebnisse dürfen für alle Betriebsflächen berücksichtigt werden.
Autor: Landberatung Schaumburg e.V.
16.01.2025