Ab 2025 können für die endgültige Düngebedarfsermittlung die Nmin-Mittelwerte verwendet werden, da keine Nmin-Jahreswerte mehr veröffentlicht werden. Die für das Jahr 2026 gültigen Werte finden Sie hier (im Downloadbereich).
Die Nmin-Werte sind im Rahmen der Düngeverordnung ein wesentlicher Bestandteil zur Ermittlung des N-Düngebedarfs. Bei der N-Düngebedarfsermittlung ist der Nmin-Gehalt in der durchwurzelbaren Bodenzone von 0-90 cm im Boden vom N-Bedarfswert der jeweiligen Kultur abzuziehen.
Für Betriebsflächen in Roten Gebieten ist eine Nmin-Probenahme verpflichtend. Eine Verwendung der Nmin-Richtwerte ist ausgeschlossen.
Ausnahmen bestehen für Grünland, Dauergrünland und mehrschnittiges Feldfutter, sowie weitere Kulturen. Eine Auflistung finden Sie hier.
Weicht die Bodenart von dem BKR ab, so können benachbarte BKR mit vergleichbarer Bodenart herangezogen werden. Entscheidend ist die Hauptbodenart, die aus der Bodenuntersuchung hervorgeht.
Bei besonderen Standort- und Bewirtschaftungsbedingungen sind betriebseigene Nmin-Untersuchungen zu empfehlen.
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02.09.2025
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
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