Die Öko-Regelung 1b (ÖR 1b) baut auf die Öko-Regelung 1a auf und ist somit eine Zusatzförderung auf freiwillig stillgelegten Ackerflächen in Verbindung mit der Öko-Regelung 1a.

Die Verpflichtung bei der ÖR 1b besteht in der Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland mit einer vorgeschriebenen Saatgutmischung.

Ein Betriebsinhaber übernimmt bei Beantragung von einer oder mehreren Ökoregelungen freiwillige Verpflichtungen,  die den Schutz von Klima und Umwelt fördern. Anträge können jährlich mit dem Sammelantrag im Antragsmodul ANDI gestellt werden.

 

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14.08.2025

Landwirtschaftskammer Niedersachsen