Die STV hat im Februar Schreiben versendet mit dem Hinweis auf Umstellung der Meldung Nachbauerklärung auf ausschließliches Online-Verfahren. In dem Schreiben wird betont, dass der Landwirt zudem seine E-Mail-Adresse der STV frühzeitig mitteilen soll. An der Auskunftspflicht hat sich grundsätzlich nichts geändert. Da Sie bei allen Vordrucken und Online-Verfahren mit der STV einen privatrechtlichen Vertrag eingehen, rät unter anderem die IG Nachbau das Online-Verfahren zu meiden! Nutzen Sie weiterhin ein formloses Schreiben auf dem Postweg/Fax! Da das Online-Portal bei der STV laut eigener Homepage frühestens ab Ende März eröffnet ist, verhalten Sie sich auch mit dem formlosen Schreiben aktuell somit völlig korrekt!
26.02.2026