P-Fruchtfolgedüngung muss dokumentiert werden!

Neue, schlechte Nachrichten aus aktuellen Betriebsprüfungen:
Die Düngung von Phosphat kann als Fruchtfolgedüngung erfolgen. Dabei wird oft der P-Düngebedarf der Kultur im Jahr der Düngung überschritten, was aber unschädlich ist, wenn die Folgefrüchte keinen Phosphor bekommen. Damit diese bewährte Düngepraxis bei Betriebsprüfungen jedoch anerkannt wird, muss eine sorgfältige und schriftlich dokumentierte Düngebedarfsermittlung für die gesamte Fruchtfolge sowie die Berücksichtigung rechtlicher und standortspezifischer Einschränkungen vorliegen.
Da Phosphat auf unseren Böden nicht auswaschungsgefährdet ist, ist laut Dünge-VO eine dreijährige Fruchtfolgedüngung möglich. Nun wird allerdings auch geprüft, ob bei Überschreitung des P-Düngebedarfes in einem Jahr eine Düngebedarfsermittlung für die Folgejahre vorliegt. Dabei muss der Phosphat-Bedarf der gesamten Fruchtfolge dokumentiert werden. Das Startjahr ist das Jahr der Aufbringung.
Auf Schlägen mit hohen Phosphatgehalten (> 20 mg P2O5/100 g Boden, entspricht 9 mg P/100 g, Gehaltsklasse C) darf gemäß der Düngeverordnung maximal die voraussichtliche Phosphatabfuhr einer 3-jährigen Fruchtfolge berechnet und gedüngt werden.

P-Abfuhr = Entzug der Erntekultur (Korn + ggf. Abfuhr Erntereste)
P-Bedarf = Entzug der Erntekultur + Aufdüngung (Klasse A & B) bzw. Abschläge (Klasse D & E)

Im Falle einer Düngerechtskontrolle muss bei P-Fruchtfolgedüngungen mit Wiederholungskontrollen gerechnet werden.

Am besten lässt sich die Problematik am Beispiel Mais erläutern:

 

Entscheidend für die Bewertung ist der P-Gehalt in der Bodenanalyse. Das heißt, Betriebe mit Schlägen > 9 mg P müssen bei Überschreitung des P-Düngebedarfes eine mehrjährige Fruchtfolgeplanung anfertigen, um Sanktionen zu vermeiden.

Alternativ können am einfachsten die P-Düngeempfehlungen der Bodenuntersuchungslabore (z.B. LUFA) genutzt werden. Dazu müssen die schlagbezogenen P-Empfehlungen für die betriebseigene Fruchtfolge entnommen und nebeneinander geschrieben werden. Das alleinige Vorhandensein der LUFA-Düngeempfehlung reicht leider nicht aus, um als Fruchtfolgedüngung anerkannt zu werden!

Diese Vorgehensweise ist möglich, solange die betriebseigenen Erträge gleichhoch oder höher als die „mittleren Erträge“ der LUFA sind (siehe Tabelle unten). Bei geringeren Erträgen müssten Abschläge berechnet werden.

Die P-Bedarfe und Hinweise zur P-Düngebedarfsermittlung finden Sie unter Webcode 01011622.
Weitere Informationen finden Sie unter www.lwk-niedersachsen.de Webcode: 01045394

Die Düngebehörde hat folgendes Schaubild veröffentlicht:

30.04.2026

Landberatung Hameln-Holzminden e.V.

 

Bei näon kann man die Jahre anlegen, um dieses zu berechnen
Informieren Sie sich desweiteren über die Links :
Ackerschlagkartei
Düngeplanung
Applikationskarte

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