Parkinson-Syndrom: Aufnahme in die Berufskrankheiten-Liste

Seit dem 1. August 2026 ist das Parkinson-Syndrom durch langjährig, häufig und selbst angewandte Pestizide als Berufskrankheit (BK-Nr. 1322) in die Berufskrankheiten-Liste aufgenommen. In unseren FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen zu Voraussetzungen, Anerkennung und Leistungen.

 

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11.08.2026

SVLFG