Pflanzenschutzgeräte-Kontrolle einplanen

Bis wann die nächste Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten stattzufinden hat, ist aus dem letzten Prüfprotokoll oder anhand der letzten Prüfplakette an dem jeweiligen Gerät ersichtlich. Wie beim Fahrzeug-TÜV wird das Ablaufjahr durch eine bestimmte Farbe gekennzeichnet. Es ist nicht das Prüfjahr aufgedruckt, sondern das Jahr mit dem fälligen TÜV.

 

 

Somit steht bei einer orangen Plakette die Kontrolle in 2025 an. Wenn auf der Plakette das 1. Halbjahr vermerkt ist, muss das Gerät bis zum 30.06.2025 geprüft werden!

Ab 2021 ist es Pflicht, dass alle Gerätschaften, die Pflanzenschutzmittel ausbringen geprüft sind. Das betrifft seitdem z.B. auch Schneckenkornstreuer und Düngerstreuer, wenn sie zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln (z.B. Schneckenkorn) genutzt werden. Bei der Prüfung dieser Geräte handelt es sich im Wesentlichen um eine Sicht und Funktionskontrolle ohne Verteilprüfung. Bei bestandener Prüfung erhält die Maschine eine Prüfplakette, die alle 3 Jahre erneuert werden muss (vergleichbar mit Pflanzenschutzspritzen-TÜV).

 

Autor: Landberatung Schaumburg e.V.

05.02.2025

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