Im Zuge aktueller Betriebskontrollen hat sich gezeigt, dass es bei der Bewertung der Phosphordüngung in der Praxis weiterhin zu Unsicherheiten kommt.
Grundsätzlich gilt: Der in der Düngebedarfsermittlung ausgewiesene Phosphordüngebedarf (P₂O₅-Max) ist im jeweiligen Düngejahr einzuhalten. Wird dieser Bedarf überschritten, ist dies nur dann zulässig, wenn im Vorfeld eine mehrjährige Düngebedarfsermittlung im Rahmen der Fruchtfolge (Fruchtfolge-DBE) erstellt und dokumentiert wurde. In diesem Fall kann der Phosphorbedarf innerhalb der Fruchtfolge zwischen den Jahren ausgeglichen werden.
Wichtig: Dies betrifft alle Betriebe, die über den jährlich ermittelten Phosphorbedarf hinaus düngen.
Eine solche mehrjährige Fruchtfolge-DBE wird in den gängigen Düngeplanungsprogrammen (z.B. näon) in der Regel nicht abgebildet und muss daher eigenständig erstellt werden. Liegt keine entsprechende Planung vor, ist ausschließlich die Düngebedarfsermittlung des Einzeljahres maßgeblich.
Für Flächen mit hoher Phosphorversorgung (> 20 mg P₂O₅, entsprechend in Niedersachsen > 8,7 mg P je 100 g Boden und damit noch Gehaltsklasse C) ist im Rahmen einer zulässigen Fruchtfolgedüngung eine mehrjährige Betrachtung von maximal drei Jahren möglich. Voraussetzung ist auch hier eine entsprechende schriftliche Dokumentation im Voraus.
Wird ohne entsprechende mehrjährige Düngebedarfsermittlung die Phosphordüngung über P₂O₅-Max hinaus erhöht, stellt dies einen Verstoß gegen die Düngeverordnung dar. Auf hochversorgten Flächen ist ein solcher Verstoß zudem bußgeldbewehrt und konditionalitätsrelevant (Aussage Düngebehörde).
Im Rahmen von Kontrollen ist eine solche einfache Fruchtfolge-DBE vorzuhalten oder auf Verlangen nachzureichen.
➢ Empfehlung: insbesondere auf hochversorgten Flächen mit mehrfacher organischer Düngung in der
Fruchtfolge, frühzeitig eine mehrjährige Düngebedarfsermittlung (Fruchtfolge-DBE, siehe Beispiel) in
einfacher Form zu erstellen.
➢ Tipp: Verschaffen Sie sich vor der Aufnahme von z.B. Gärrest oder Klärschlamm einen Überblick
über die maximale Phosphorabfuhr in der Fruchtfolge!
➢ Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website der Düngebehörde
(Duengebehoerde/Bedarfswerte ) oder fragen Sie im Ringbüro nach.
Auszug aus dem Rundschreiben
Autor: Landberatung Northeim e. V.
26.03.2025
Informieren Sie sich desweiteren über die Links zu näon: