Landberatung Schaumburg e.V.
Bei Wintergerste, Roggen und Triticale sollte die N-Düngung spätestens mit Beginn des Ährenschiebens abgeschlossen werden. Stickstoffdünger der noch im Fahnenblattschieben zur Wirkung kommt
schießt auch noch in den Blattapparat und kann bei ohnehin schon mastigen Beständen die Standfestigkeit negativ beeinflussen. Je nach Bestandsbild kann es auch sinnvoll sein, die geplante Abschlussdüngung vorzuziehen.
Auch im Winterweizen kann es zweckmäßig sein, in Abhängigkeit vom Bestandsbild, der weiteren Witterungsaussichten (Niederschlag, Temperatur) und dem noch bestehenden Reststickstoffbedarf einen Teil der Abschlussgabe vorzuziehen. Sollte das nicht erforderlich sein, kann bei einem Reststickstoffbedarf von bis zu 70 kg N/ha die erforderliche N-Gabe bei C- und B-Weizen auch in einer Gabe und dann spätestens beim Aufplatzen der Blattscheide (EC 49) gegeben werden. Bei A- und E-Sorten kann mit einer Aufteilung der Ährengabe der Proteingehalt gefördert werden: Spätestens im Fahnenblattstadium 60-70% und zur Mitte des Ährenschiebens 30-40% des Reststickstoffbedarfes.
Mit der Düngebedarfsermittlung wird die rechtlich zulässige Stickstoffmenge je ha nach neuer Düngeverordnung berechnet und damit möglicherweise die Abschlussgabe begrenzt.
Von dem ermittelten Gesamtstickstoffbedarf sind die im Laufe des Frühjahrs bereits organisch und mineralisch gedüngten Mengen abzuziehen, um auf die noch fehlende Abschlussgabe zu kommen.
Je nach dem Ausbringungszeitpunkt der Gülle und der nachfolgenden Witterung können ca. 50-70% des enthaltenden Gesamt-N pflanzenbaulich anrechenbar sein. Je früher die Gülleausbringung
desto besser wird i.d.R. der Stickstoff vom Getreide verwertet. Die Stickstoffausnutzung in Schweinegülle ist häufig besser als in Biogasgärrest und in diesem wiederum besser als in Rindergülle.