Ab dem 01.04.2024 fördert die Bundesagentur für Arbeit (BA) Berufsorientierungspraktika. Zielgruppe sind junge Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, noch nicht ausreichend beruflich orientiert sind und sich bei der BA als ausbildungssuchend gemeldet haben.
Sie können während einer Dauer von mindestens einer bis maximal sechs Wochen einen oder mehrere Betriebe erkunden. Wenn das Praktikum nach Ende der Schulzeit im Sommer erfolgt und es für beide Seiten „passt“, können die jungen Menschen im Herbst als Auszubildende eingestellt werden.
Weitere zentrale Informationen zu diesem Instrument finden Sie in den beiden beigefügten Onepagern der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der BA.
Ab dem 01.04.2024 startet ebenfalls der neue Mobilitätszuschuss der BA. Er fördert junge Menschen, die ihr bisheriges Wohnumfeld zugunsten einer Ausbildung in einer anderen Region verlassen.
Zum selben Stichtag wird auch die Einstiegsqualifizierung (EQ) angepasst. Die Mindestlaufzeit beträgt dann vier statt sechs Monate.
Die entsprechenden Flyer der BA zum Mobilitätszuschuss sowie zur angepassten EQ finden Sie hier
Diese und weitere Informationen werden ab dem 01.04.2024 auf der Internetseite der BA eingestellt.

Autor: Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Niedersachsen e.V.

21.03.2024