Raps – Blütenbehandlung

Nach wie vor gilt die Blütenbehandlung im Raps gegen die Krankheit Weißstängeligkeit (Sclerotinia) als „Versicherungsmaßnahme“, da die Witterung nach der Blüte mit ihren Infektionsbedingungen (feucht-warm) nicht vorhergesagt werden kann. Gerade in Fruchtfolgen mit einem hohen Anteil an anfälligen Kulturen (z. B. Raps, Kartoffeln, Leguminosen, Sonnenblumen) sollte über eine Blütenbehandlung nachgedacht werden, jedoch ist sie nicht in jedem Jahr wirtschaftlich. Als positive Nebeneffekte der Maßnahme gelten die Bekämpfung von Alternaria sowie teilweise Verbesserung der Schotenfestigkeit.

Besonders gut entwickelt sich der Sclerotinia-Pilz bei feucht-warmer Witterung um 20 Grad. Nicht nur Niederschläge, sondern auch schon größere Tau-Phasen und Beregnungsgaben in Verbindung mit höheren Temperaturen können zum Auflaufen der Apothecien (Fruchtkörper des Sclerotinia-Pilzes, die Pilzsporen ausschleudern) führen.

Auch in diesem Jahr bieten Schäden an der Pflanze, wie z.B. Wachstumsrisse Einstichstellen vom Rüssler optimale Eintrittspforten für pilzliche Krankheitserreger! Versuche belegen, dass die Krankheit Sclerotinia am besten in der Vollblüte bekämpft werden kann. Die ist dann erreicht, wenn ca. 50% der Blütenstände offen und erste Blütenblätter abgefallen sind. Die Applikationen sollten möglichst abends und mit hohen Wasseraufwandmengen (>300 l/ha) und niedrigen Fahrgeschwindigkeiten (5km/h) durchgeführt werden, da die Bestände dann elastischer sind und gut durchdrungen werden können.

Als ertragsrelevante Schädlinge treten ab der Blüte noch die Kohlschotenmücke und der Kohlschotenrüssler auf. Beide sind mit einfachen Pyrethroiden zu bekämpfen.

Schadschwellen:

1 Kohlschotenrüssler auf 1-2 Rapspflanzen

1 Kohlschotenmücke auf 3-4 Rapspflanzen

Versuche zur Bekämpfung belegen, dass oft eine Randbehandlung bei Überschreiten der Schadschwelle ausreicht, allerdings gilt zu beachten, dass ALLE Pyrethroide Klasse II eine Abstandsauflage von mindestens 5m zu Gewässern bei 90% Abdriftminderung haben, was eine unmittelbare Randbehandlung mit diesen Präparaten an Gewässern ausschließt!

Wo der Rapsanbauumfang und die Ausbringungskapazität es zulassen, sollte beim Einsatz auch von als bienenungefährlich (B4) eingestuften Insektiziden oder deren Kombination mit Fungiziden die Applikation in den Abendstunden erfolgen. B2-Präparate oder Kombinationen dürfen nur „nach Ende des täglichen Bienenfluges bis 23 Uhr“ eingesetzt werden.

Darüber hinaus haben einige Pyrethroide die Auflage NN 410: „Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen!“

Ist Ihnen der Standort von Bienenkörben und der entsprechende Imker bekannt, empfiehlt es sich, diesen vor geplanten Behandlungen zu informieren.

Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass Kombinationen aus Fungizid+Insektizid +Dünger nicht hinsichtlich der Bienengefährlichkeit abgeprüft sind!

Auszug aus dem Rundschreiben

Autor: Landberatung Gifhorn-Wolfsburg e. V.

Zu Mittelwahl und -anwendung wenden Sie sich bitte an Ihren Berater vor Ort.

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