Voraussichtlich ab dem 01.10.2025 können in folgenden Programmen der Rentenbank ein Zinszuschuss von 0,25 % beantragt werden, wenn der Antragsteller/Landwirt eine Klimabilanz für seinen Betrieb vorlegen kann:
- Wachstum 241
- Wachstum Junglandwirte 242
- Nachhaltigkeit 243
- Zukunftsfelder 325,326 und 327
Der Bonus wird zusätzlich zu der regulären Kondition der Programme gewährt und vergünstigt diese damit weiter.
Für die Erstellung einer Klimabilanz gibt es zudem aktuell folgende Fördermöglichkeiten:
1. Förderung über Einzelbetriebliche Beratungsförderung (EB)
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- ➢ Förderhöhe 80 % der Nettoberatungskosten
- ➢ Zuwendung muss zwischen min. 200 € und max. 1.500 € liegen
- ➢ Klimabilanz muss mit einem anerkannten Beratungstool erstellt werden
- ➢ Förderzeitraum läuft am 30.06.2026 aus
Unsere Agrar- und Umwelt Beratungs- GmbH ist eine anerkannte Beratungsorganisation und bietet u.a. die Erstellung geförderter Klimabilanzen an.
2. Förderung „Zuschuss Klimabilanz“ über Rentenbank
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- ➢ Zuschuss 90 % der Nettoberatungskosten
- ➢ Max. 1.000 € Zuschuss pro Unternehmen
- ➢ Klimabilanz muss mit einem anerkannten System erstellt werden
- ➢ Emissions-Kategorien: Scope 1,2,3 sollen abgebildet werden
- ➢ Ableitung eines Maßnahmenkataloges zur Emissionsreduktion
- ➢ Interessenbekundungsverfahren notwendig (Förderportal Rentenbank)
- Letzen Interessenbekundungsverfahren lief bis zum 15.08.2025
- Auf Bais des Interessenbekundungsverfahren wurden Betriebe ausgewählt und zur eigentlichen Antragstellung bis zum 28.10.2025 eingeladen.
- Im Rahmen der Antragstellung ist die Identifizierung der zeichnungsberechtigten Person verpflichtend (Video-Ident, Post-Ident oder elektronischer Personalausweis).
- Außerdem müssen folgende Dokumente hochgeladen werden

Bei Interesse sprechen Sie Ihren Berater vor Ort an.
22.09.2025