Die erzielten Rübenerträge zeigen weiter hohe Werte. Der Durchschnitt unseres Verbandsgebietes liegt bei über 75 t/ha. Der Zuckergehalt enttäuscht nach wie vor und sinkt auf mittlerweile 16,7%.
Die Verarbeitung der Rüben läuft nach bereits mehr als 130 Tagen Kampagne auf einem für diese Zeit vergleichsweise gutem Niveau. Höchstleistungen sind aufgrund Verschleißes, punktueller Materialermüdung und der langen Lagerdauer der Rüben nicht mehr zu erwarten. Klein Wanzleben verarbeitet am 01.02. die letzten Rüben. Wir gehen aktuell davon aus, dass in den übrigen vier Werken die letzten Rüben in der Woche vom 05.02.-10.02. angeliefert werden. Es hängt letztlich davon ab, wie gut sich die Rüben in der Miete halten und wie hoch die Rübenverarbeitung bleibt.
Insgesamt war die gesamte Ernte ab Oktober von sehr hohen Niederschlägen geprägt. Dies hat dazu geführt, dass nicht alle Rüben gerodet werden konnten. Mittlerweile mussten die in der Erde befindlichen Rüben drei größere Frostereignisse mit zwischenzeitlichen Warmphasen durchstehen. Seit der zweiten Januarwoche hat Nordzucker diese Flächen in Augenschein genommen und vor Ort entschieden, ob eine Verwertung in der Zuckerfabrik noch möglich ist. Aufgrund unterschiedlichster Bodenverhältnisse, Stärke und Dauer des Frostes, etc. musste die Entscheidung für jeden Schlag separat getroffen werden. Leider waren die meisten Flächen stark in Mitleidenschaft gezogen und die Rüben konnten nicht mehr verarbeitet werden.
Kulanzregelung für Rüben, die nicht gerodet wurden
Für Rübenflächen, auf denen die Verarbeitungsfähigkeit der in der Erde befindlichen oder jetzt noch gerodeten Rüben nicht mehr gegeben ist, soll es von Nordzucker im Rahmen einer Kulanzregelung eine Entschädigung geben. Details werden den betroffenen Betrieben zeitnah mitgeteilt.
Diese von Nordzucker abgelehnten Rüben können auf eigene Rechnung an Biogasanlagen vermarktet werden.
Weiterhin können die nicht erfüllten Vertragsmengen an Betriebe mit Überrüben umgebucht werden. Melden Sie sich dazu gerne in unserer Geschäftsstelle.
Exakte Mietenpflege sichert Verarbeitungsfähigkeit
Die Rübenmieten mussten in dieser Kampagne erhebliche Witterungsschwankungen aushalten. Das Zudecken der Mieten mit Rübenschutzvlies hat geholfen, dass die Rüben (noch) verarbeitungsfähig sind. Der Regen wurde aus den Mieten herausgehalten und die Frosteinbrüche wurden zumindest abgepuffert. Uns ist bewusst, dass das Vlies keinen vollständigen Schutz bietet, aber ohne Mietenabdeckung wären die Rüben derzeit nicht mehr verarbeitbar. Das lässt sich eindrucksvoll am Rübenmaterial z.B. aus nicht abgedeckten Mietenfüßen beobachten.
Risikoausgleich für alterierte Rüben
Die Vereinbarung über einen Risikoausgleich für alterierte Rüben, die nach dem 23.12. angeliefert werden, besagt, dass der Rübenanbauer vom finanziellen Risiko frostbedingt alterierter Rüben der andauernden Kampagne bis in den Januar hinein befreit wird. Voraussetzungen sind, dass die Rübenmiete fachlich ordnungsgemäß angelegt wurde und die Rüben gemäß den vertraglichen Vorgaben fachgerecht zugedeckt waren. Konkret bedeutet dies:
Rüben sind teilweise alteriert und zu verarbeiten:
Nach der Verwiegung der Rübenprobe für die Qualitätsanalyse wird alteriertes Rübenmaterial aussortiert und gelangt nicht in die Zuckergehaltsanalyse, sie werden selbstverständlich mengenmäßig gutgeschrieben.
Rüben werden teilweise angeliefert, es werden Maßnahmen zum Räumen bzw. Schälen durchgeführt:
Die Kosten für die Entfernung der Rüben von den Mieten gehen zu Lasten Nordzucker. Die Gewichtsermittlung des abgelehnten Rübenmaterials erfolgt durch gemeinsame Schätzung vor Ort durch Nordzucker, Anbauerverband und Anbauer bzw. Verwiegen der Rüben bei Abgabe an z.B. Biogasanlagen. Für die Ausbringung auf dem Feld zahlt Nordzucker eine Verbringungspauschale von 5,00 €/t reine Rüben.
Rüben sind nicht zu verarbeiten und verbleiben auf dem Feld:
Rübenmenge wird durch Vermessen der Miete durch Nordzucker, Anbauerverband und Anbauer ermittelt, Äußere und Innere Qualität anhand durch den Jahreseffekt korrigierte Planungsdaten festgestellt.
Sollten Sie betroffen sein, erhalten Sie genauere Informationen bei der tagesaktuellen Begutachtung Ihrer Mieten. Pflanzenbauliche Hinweise zum Umgang mit liegen gebliebenen Rübenmengen können wir auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen.
Autor: Zuckerrübenanbauerverband Magdeburg e.V.
02.02.2024