Es ist immer wieder festzustellen, dass bei Vor-Ort Kontrollen oder wenn die Feldblockgrenzen seitens der Behörden überprüft werden (geschieht oft, wenn neue Luftbilder im System sind) überhängende Bäume, Sträucher, Büsche rigoros von der bewirtschafteten Fläche abgezogen werden. Es ist daher ratsam, in den Wintermonaten die Flächen genau zu kontrollieren und ggf. überhängendes Gehölz zu entfernen.

In der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar ist es in der freien Landschaft außerhalb des Waldes erlaubt Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, bis auf den Wurzelstock zurückzuschneiden und zu beseitigen.

 

 

10.02.2026

Landberatung Osterholz e.V.