Es ist immer wieder festzustellen, dass bei Vorortkontrollen überhängende Bäume, Sträucher, Büsche rigoros von der bewirtschafteten Fläche abgezogen werden. Somit werden die Flächen immer kleiner!! Daher ist es ratsam, jetzt in den Wintermonaten die Flächen genau zu kontrollieren und ggf. überhängendes Gehölz zu entfernen.
Das Beschneiden von Hecken, Gebüschen und Feldgehölzen ist nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt.
Die Herbst-/Wintermonate sollten für evtl. erforderliche Maßnahmen genutzt werden.
Für die Flächen, auf denen die Agrarumweltmaßnahme Nordische Gastvögel (NG 1-4) laufen, ist die Ruhezeit ab 1. Nov.
Für diese Flächen kann ein Feldgehölzschnitt nur in der Zeit vom 1. Okt. bis 1. Nov. durchgeführt werden!!
Autor: Landberatung Osterholz e.V.
14.01.2025