Ab 2026 dürfen Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft bis zu 90 Tage (statt bisher 70 Tage) sozialversicherungsfrei beschäftigt werden. 

Laut Gesetzentwurf sollen die Zeitgrenzen für Saisonarbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben ausgeweitet werden: Eine kurzfristige Beschäftigung liegt dann auch noch vor, wenn sie auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage befristet ist. Dafür soll § 8 Nr. 2 SGB IV entsprechend geändert werden.

Die neue Regelung ist nicht unumstritten.

 

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18.12.2025

Landwirtschaftskammer Niedersachsen