LB Hameln-Holzminden e. V. und VUB Deister/Leine e. V.
Frühe Bestände in wärmeren Lagen gehen langsam in das Schossen über und haben das ES 29-30 erreicht, während andere Flächen immer noch durch Nässe gebremst sind.
Zu Schossbeginn (bis ES 32) sollte die zweite N-Gabe den Beständen zur Verfügung stehen. Idealerweise sollte die Düngung vor Regen erfolgen, um eine schnelle Wirkung zu garantieren. Je nach Düngerform und Bestandesentwicklung kann die Düngung schon erfolgen.
Als Richtwert sollten in der Gerste, im Roggen und Triticale zu Schossbeginn insgesamt ca. 140 kg/ha N inkl. N-min* zur Verfügung stehen. Bei einem Nmin-Wert 2018 auf Lehmböden in Höhe von 27 kg N/ha macht dies einen Aufdüngungsbedarf von ca. 113 kg N/ha.
Als Richtwert sollten im Blattfruchtweizen ca. 160 kg N/ha und im Stoppelweizen ca. 170 kg N/ha, jeweils inkl. Nmin zur Verfügung stehen. Daraus ergeben sich folgende Aufdüngungsziele:
- Maisweizen, Kartoffelweizen: 160 kg N/ha – 37 kg Nmin = auf ca. 123 kg N/ha
- Rapsweizen: 160 kg N/ha – 37 kg Nmin – 10 kg N/ha Nachlieferung* = auf ca. 113 kg N/ha
- Rübenweizen: 160 kg N/ha – 39 kg Nmin – 10 kg/ha Nachlieferung* = auf ca. 111 kg N/ha
- Stoppelweizen, späte Weizen: 170 kg N/ha – 34 kg Nmin = auf ca.136 kg N/ha
* = Laut Düngeverordnung müssen bei der Vorfrucht Raps und Rübe 10 kg N-Nachlieferung aus Ernterückständen berücksichtigt werden (Düngebedarfsermittlung).
Bei erfolgter organischer Düngung sollte der verfügbare Stickstoff (NH-N) nicht zu 100 % bei der Schossergabe angerechnet werden, da sonst die Gefahr einer Unterversorgung besteht. Als Richtwert können 60-70 % zum Schossen und 30-40 % in der Ährengabe angerechnet werden. In trockenen Jahren sollte die Anrechnung etwas mehr in Richtung Abschlussdüngung erfolgen.