Im Rahmen der Fördermaßnahme „Sommerweidehaltung für Milchkühe“ ist für das Antragsjahr 2025 ein Nachweis über die Milchlieferung von Januar 2025 bis März 2025 erforderlich. Dieser Nachweis kann erbracht werden durch die Milchgeldabrechnungen der Monate Januar, Februar und März 2025.
Autor: Landberatung Land Hadeln e.V.
14.04.2025
Anmerkungen der Redaktion:
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