Am 23.12.2025 wurde das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)“ im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 01.01.2026 in Kraft.

Für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben und weiterhin sozialversicherungspflichtig tätig sind, bleibt durch den neu eingeführten § 3 Nr. 21 EStG ein monatliches Arbeitsentgelt von bis zu 2.000 € steuerfrei. Die Begünstigung erfolgt unabhängig davon, ob die Arbeitnehmer eine Rente beziehen oder den Rentenbezug ggf. aufschieben.

Am 05.01.2026 haben die BDA und die übrigen Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Reihe von Praxisfragen zur Aktivrente übermittelt. Das BMF hat daraufhin am 06.02.2026 einen FAQ-Katalog zum Aktivrentengesetz veröffentlicht. Diesen FAQ-Katalog finden Sie hier. Darin weist das Ministerium ausdrücklich darauf hin, daß die FAQs lediglich eine Orientierungshilfe darstellen und keine Verwaltungsanweisung sind. Sie entfalten daher weder Rechts- noch Bindungswirkung. Über die Beurteilung im Einzelfall entscheidet weiterhin das jeweils zuständige Finanzamt.

 

25.02.2026

Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Niedersachsen e.V. (AGE)