Die Pflicht zur Erstellung der Stoffstrombilanz entfällt, da die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft am Montag, den 07.07.2025, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und damit rechtskräftig ist.
Die übrigen Anforderungen der Düngeverordnung – wie die Ermittlung des Düngebedarfs, die Düngedokumentation und die 170 kg N Grenze – bleiben jedoch bestehen.
Autor: Landberatung Schaumburg e. V.
Das Bundeskabinett hat am 24.06.2025 der Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung zugestimmt. In der Praxis hatte sie sich als bürokratisch und nicht zielführend erwiesen. Die Abschaffung der Verordnung hat keine negativen Folgen für die Qualität des Grundwassers.
Die Düngeverordnung bleibt in Kraft und sichert laut BMLEH weiterhin ein gute fachliche Praxis bei der Düngung. Sie legt u.a. fest, welche Mengen, zu welchen Zeiten und unter welchen Bedingung Düngemittel ausgebracht werden dürfen.
Autor: Spezialberatungsring für Rinderhaltung und Futterbau e. V.
21.07.2025
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