Stromsteueranträge für 2025

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können bis zum 31.12.2026 für betrieblich verbrauchten Strom aus dem Jahr 2025 eine Stromsteuerentlastung beantragen. Die Höhe der Entlastung nach § 9b Stromsteuergesetz beträgt 20,00 € je Megawattstunde (2,0 ct/kWh). Die Entlastung muss vom Betrieb beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden. Seit 2025 ist der Antrag grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Zu beachten ist außerdem ein Selbstbehalt von 250 € pro Kalenderjahr. Nur der darüberhinausgehende Entlastungsbetrag wird ausgezahlt.

 

Hinweis
Ab einem begünstigten Stromverbrauch von mehr als 12.500 kWh/Jahr entsteht somit grundsätzlich ein Auszahlungsbetrag. Bei beispielsweise 50.000 kWh beträgt die Entlastung nach Abzug des Selbstbehalts rund 750 € pro Jahr.

 

Antragstellung und Voraussetzungen
Der Antrag ist seit 2025 verpflichtend elektronisch über das Zoll-Portal einzureichen. Hierfür muss zunächst ein Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal eingerichtet werden. Zur Registrierung bzw. Anmeldung wird ein ELSTER-Organisationszertifikat (ELSTER-Unternehmenskonto) benötigt.
Betriebe, die noch kein entsprechendes ELSTER-Zertifikat besitzen, sollten dieses rechtzeitig beantragen, da die Registrierung bei ELSTER aus mehreren Schritten besteht. Anschließend kann die Stromsteuerentlastung im Zoll-Portal über die Dienstleistung „Entlastung Energie/Strom für Unternehmen“ (Formular 1453) beantragt werden. Ihr Berater vor Ort unterstützt Sie gern bei der Antragsstellung. Allerdings wird in jedem Fall Ihr persönliches ELSTER-Zertifikat benötigt.

 

 

31.08.2026

Landberatung Lüchow-Dannenberg e.V.