Der Entlastungsantrag für den betrieblichen Stromverbrauch für das Kalenderjahr 2024 kann bis zum 31.12.2025 eingereicht werden. Der Erstattungsbetrag beträgt 20 € je Megawattstunde (MWh) und der Selbstbehalt 250 € je Jahr. Dadurch bekommen Stromverbräuche bis 12,5 MWh (250 € Selbstbehalt durch 20 €/MWh) keine Erstattung. Ein Antrag auf Stromsteuerentlastung lohnt sich erst bei deutlich höheren Verbräuchen z.B. 30 MWh Stromverbrauch – 12,5 MWh Sockelbetrag = 17,5 MWh erstattungsfähiger Stromverbrauch x 20 €/MWh = 350 € Stromsteuererstattung. Wenn Betriebs- und Privatstrom über einen Zähler laufen, muss auf der Stromrechnung der Privatstromverbrauch handschriftlich vermerkt werden (Anhaltwert für Privatstromverbrauch 1 MWh = 1000 KWh je zum Haushalt gehörende Person) und darf im Entlastungsantrag auch nicht geltend gemacht werden.
Der Antrag auf Stromsteuerentlastung kann seit dem 01.01.2025 nur noch online über das Zoll-Portal erfolgen. Dazu ist wie beim Dieselantrag (siehe oben) ein ELSTER-Zertifikat für das Unternehmen nötig.
Nach der Anmeldung mit dem ELSTER-Zertifikat im Zoll-Portal ist der online-Antrag wie folgt zu finden:
> „Überblick Dienstleistungen“ aufrufen.
> „Entlastung Energie/Strom für Unternehemen“ auswählen.
> „Antrag auf Stromsteuerentlastung nach §9b Stromsteuergesetz“ Formular 1453 auswählen.
Zuständige Hauptzollämter sind:
➢ Hauptzollamt Hannover, Postfach 2629, 30026 Hannover, Tel. 0511-37414-0 für unser niedersächsisches Dienstgebiet
➢ Hauptzollamt Bielefeld, Postfach 100103, 33501 Bielefeld, Tel. 0521-30470 für unsere Mitglieder in NRW
Autor: Landberatung Schaumburg e.V.
20.01.2025