Stromsteuerermäßigung für das Kalenderjahr 2024 und 2025

Landwirtschaftliche Betriebe sowie Betriebe des produzierenden Gewerbes (z.B. Biogasanlagen) können einen Antrag auf Erstattung der Stromsteuer stellen.
Für die Verbrauchsjahre 2024 und 2025 wurde der Erstattungssatz für das Verfahren nach § 9b StromStG von 5,13 €/MWh (abzüglich von 250 € Selbstbehalt), auf 20 €/MWh (abzüglich 250 € Selbstbehalt) erhöht. Das entspricht einem betrieblichen Verbrauch von 12.500 kWh. Die Strommengen, die für die Elektromobilität verwendet werden, sind von der Entlastung ausgeschlossen. Der Antrag ist beim zuständigen Hauptzollamt online zu stellen. Privat muss ein Stromanteil von 1MWh/Haushaltsperson berücksichtigt werden. Für jeden Betrieb (z.B. Scheinmast KG) muss ein separater Antrag gestellt werden.

Die Beantragung ist wie die Dieselrückvergütung nur über das Bürger- und Geschäftskundenportal online möglich. Hier muss man registriert sein.
Über diesen Link https://www.zoll-portal.de gelangt man zur entsprechenden Anmeldeseite, wo man sich mit seinem ELSTER-Zertifikat oder seinem Personalausweis anmelden kann. Dann wird man automatisch zum Formular 1453 weitergeleitet.

Die Weiterführung in der Maske ist selbsterklärend. Bei der Eingabe der Wirtschaftszweige kann nur ein Code verwendet werden.

Die Wichtigsten sind:
01.11. Ackerbau
01.21. Haltung Rinder
01.23. Schweinehaltung
01.24. Geflügelhaltung

Während des Eingabevorgangs muss mindestens eine Datei hochgeladen werden. Das kann die entsprechende Stromrechnung als Datei sein (Achtung Dateiname darf keine Leerzeichen und Sonderzeichen enthalten!)
Bei den weiteren Angaben muss ebenfalls eine Datei hochgeladen werden. Hier kann die Berechnung des zu versteuernden Stromes (Gesamtmenge lt. Rechnung abzüglich Privatverbrauch) als Datei beigelegt werden.

 

Autor: Landberatung Grafschaft Hoya e.V.

03.02.2025

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