Der Entlastungsantrag für den betrieblichen Stromverbrauch für das Kalenderjahr 2024 kann bis zum 31.12.2025 eingereicht werden. Neu ist, dass der Erstattungsbetrag für die Jahre 2024 & 2025 statt wie bisher 5,13 €/MWh nun 20 € je Megawattstunde (MWh), also 2 ct/kWh beträgt. Der Selbstbehalt beträgt 250 €. Dadurch bekommen Stromverbräuche bis 12,5 MWh (250 € Selbstbehalt durch 20 €/MWh) keine Erstattung. Ein Antrag auf Stromsteuerentlastung lohnt sich erst bei deutlich höheren Verbräuchen, wie in der folgenden Tabelle zu entnehmen ist.

Wenn Betriebs- und Privatstrom über einen Zähler laufen, muss auf der einzureichenden Stromrechnung der Privatstromverbrauch handschriftlich vermerkt werden (Anhaltswert für Privatstromverbrauch 1 MWh je zum Haushalt gehörende Person) und darf im Entlastungsantrag auch nicht geltend gemacht werden.
Der Antrag auf Stromsteuerentlastung kann seit dem 01.01.2025 nur online über das Zoll-Portal erfolgen. Dazu ist wie beim Dieselantrag (siehe oben) ein ELSTER-Zertifikat für das Unternehmen nötig. Sie müssen selbst ein ELSTER-Zertifikat beantragen.
Ausfüllhinweise finden Sie im Internet unter:
www.zoll.de >Suchbegriff: „Steuerentlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG“ oder direkt unter:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Strom/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastungen/Steuerentlastung-nach-Par-9b-StromStG/steuerentlastung-nach-par-9b-stromstg_node.html
Zuständiges Hauptzollamt ist das Hauptzollamt Hannover, Postfach 2629, 30026 Hannover, Tel. 0511-37414-0
Bitte speichern Sie eine Kopie der fertigen Antragsunterlagen für Ihre Unterlagen ab.
Wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen melden Sie sich bitte bei Ihrem Berater vor Ort.
23.09.2025
Landberatung Hameln-Holzminden e.V. & Versuchs- und Beratungsring „Zwischen Deister und Leine“ e.V.