Die Meldung des Antibiotikaeinsatzes sowie des Tierbestandes für das 2. HJ 2025 sind bis zum 14.01.2026 in der TAM-Datenbank zu melden. Auch wenn ihr Tierarzt die Antibiotika eingibt, müssen Sie den Tierbestand übernehmen und die Nullmeldung, falls keine Antibiotika eingesetzt wurden, tätigen.
Ab 2026 soll die Meldepflicht um folgende Tierarten erweitert werden: Schafe, Ziegen, Gänse, Enten, bestimmte Fischarten, Pferde und zur Lebensmittelgewinnung gehaltene Kaninchen.
Ab 2027 soll die Meldepflicht voraussichtlich nur noch jährlich erfolgen.
15.12.2025