Für das erste Halbjahr 2024 (2024/I), d.h. den Zeitraum 1.01.2024 bis 30.06.2024 müssen meldepflichtige Betriebe die Datenmeldung bis zum 14.07.2024 durchgeführt haben.
Mitteilungspflichtig sind Betriebe (Tierhalter), die bestimmte Nutzungsarten der Tierarten Rinder, Schweine, Hühner oder Puten berufs- oder gewerbsmäßig halten und im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres mehr als folgende Tierzahlen haben:
Die Bestandsuntergrenzen sind für jede Nutzungsart getrennt zu betrachten.
Falls die Bestandsgrenze in diesem Halbjahr nicht überschritten wurde, muss in der Hi-Tier-Datenbank die Nutzungsart auf „nicht meldepflichtig“ geändert werden.
Zu melden sind Anfangsbestand und Bestandsveränderungen sowie ggf. eine Nullmeldung, wenn kein Antibiotikaeinsatz stattfand. Die Antibiotikameldung erfolgt seit dem Erfassungshalbjahr 2023/I, also ab dem 01.01.2023, durch die Tierärzte (außer Nullmeldung).
Bei den Rindern gibt es die Möglichkeit, den Anfangsbestand sowie die Zu- und Abgänge anhand eines Vorschlages aus dem Bestandsregister der Rinderdatenbank zu übernehmen. Hierzu muss zuerst das „Auswahlmenü Tierarzneimittel / Antiobiotika (TAM“) im Hauptmenü der HIT-Datenbank ausgewählt werden. Anschließend gelangt man über den Button „Vorschlag/Übernahme Tierbestand/-veränderungen aus VVVO Meldungen für Rinder“ in eine Eingabemaske, in der nun ausgewählt werden kann, um welchen Betriebstyp es sich handelt.
Milchviehhalter klicken den Betriebstyp „Milchkuhhaltung (entweder ohne oder mit zugegangenen Kälbern) an und dann auf „Anzeigen“. Die Tabelle, die daraufhin angezeigt wird, muss mit dem Button „Ändern/Speichern“ abgespeichert werden, sodass der Anfangsbestand sowie die Zu- und Abgänge in die Hi-Tier Antibiotika-Datenbank übernommen werden.
Autor: Landberatung Land Hadeln e. V.
09.07.2024
Ergänzung 11.07.2024:
Bestätigter Kommunikationskanal zur EU-Registriernummer
Um bei einem etwaigen PIN-Verlust zur EU-Registriernummer schnell und unkompliziert eine neue PIN beantragen zu können, besteht die Möglichkeit im HI-Tier Portal als bestätigten Kommunikationskanal eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen. Um dies einzurichten, wird eine begrenzt gültige Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Nach erfolgreicher Bestätigung ist die Beantragung einer neuen PIN online möglich. Darüber hinaus können weitere Benachrichtigungen per E-Mail aktiviert werden. Wir empfehlen diesen bestätigten Kommunikationskanal zu nutzen!