Im neuen Jahr ist die Meldung des Tierbestandes bei der niedersächsischen Tierseuchenkasse möglich. Gemeldet wird der Tierbestand zum Stichtag 3. Januar. Normalerweise erhalten Sie eine Meldekarte per Post, es sei denn sie haben Ihre E-Mail-Adresse als favorisierten Meldeweg angegeben. Ist dies der Fall, müssen sie Ihren Bestand auf der Homepage www.ndstsk.de bis spätestens zum 17. Januar (innerhalb 2 Wochen) melden. Dafür benötigen Sie Ihre Tierseuchenkassennummer (TSK-Nummer) und das Passwort. Wenn Sie als Tierhalter mehrere Betriebe und somit mehrere TSK-Nummern haben, müssen Sie die Stichtagsmeldung für jede TSK-Nummer einzeln durchführen.
Autor: Spezialberatungsring für Rinderhaltung und Futterbau e.V.
08.01.2025