Wenn auch nicht so zahlreich wie in den südlicheren Gebieten von Niedersachsen, stehen oder standen durch das Hochwasser auch in unserem Dienstgebiet einige Flächen unter Wasser oder waren sehr stark wassergesättigt. Hierdurch können die Kulturen geschädigt, vernichtet oder zum Teil auch nicht angelegt worden sein. Dies könnte zu förderrechtlichen Problemen bei der Einhaltung von Vorgaben von Agrarumwelt- und Ökoregelungsmaßnahmen oder auch in Einzelfällen von Konditionalitätsverpflichtungen (z.B. Fruchtwechselpflicht GLÖZ 7, Grünlandumbruch) führen. Nach aktuellem Stand wird es sich bei eventuellen Befreiungen von einzelnen Auflagen für 2024 um Einzelfallentscheidungen handeln. Daher empfiehlt es sich aus Vorsorgegründen in einem ersten Schritt zeitnah georeferenzierte Fotos von den betroffenen unter Wasser stehenden Flächen zu machen und diese den zuständigen Bewilligungsstellen unter Angabe der betrieblichen Registriernummer, Name, Feldbock- und Schlagnummer zu übermitteln, um ggf. später einen Fall „Höherer Gewalt“ gemäß § 22 GAPKondG bzw. § 27 GAPDZV/§ 14 GAPInVeKoSG geltend machen zu können.
Aktuell ist eine Dokumentation mittels Fotos über die FANi-App nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie mittels der FANi-App 2023 Fotos im Wege der Vorab-Dokumentation zur Dokumentation des Hochwassers auf bereits bestellten landwirtschaftlichen Flächen gefertigt haben (oder noch Fotos fertigen wollen), werden Sie nach Ihrer Anzeige bei der Bewilligungsstelle eine E-Mail mit einem entsprechenden Fotobelegauftrag erhalten und die angefertigten Aufnahmen dann entsprechenden diesem zuordnen. Eine zeitnahe Zuordnung ist unbedingt erforderlich.
Wichtig: Voraussetzung für die Erteilung eines Fotobelegauftrags ist, dass Sie zuvor der zuständigen Bewilligungsstelle einen Fall höherer Gewalt unter Nennung einer Feldblocknummer und Schlagnummer angezeigt haben. Anzeige: Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen, sofern höhere Gewalt/außergewöhnliche Umstände angezeigt werden sollen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die
Bewilligungsstelle Aurich. Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Autor: Spezialberatungsring für Rinderhaltung und Futterbau e.V.

06.02.2024