Die bestehende Übergangsregelung zur verpflichtenden Biozid-Sachkunde für die Anwendung von Biozid-Produkten im eigenen Betrieb – insbesondere Schadnager-Bekämpfungsmitteln – wurde verlängert. Das ursprüngliche Fristende wurde vom 28. Juli 2027 auf den 28. Juli 2030 verschoben.
Der Bundesrat hat dieser Verlängerung zugestimmt. Ob in einem weiteren Schritt ein vereinfachter Zugang zur Biozid-Sachkunde für Sachkundige im Pflanzenschutz erzielt werden kann, bleibt abzuwarten.
Autor: Landberatung Schaumburg e. V.
29.07.2026