Überrüben vortragen?!

Aufgrund der hohen Naturalerträge werden bei vielen Betrieben 110% der Vertragsmenge erfüllt bzw. überschritten. Die 110% werden zum vollen Vertragspreis bezahlt. Darüber hinaus anfallende Mengen (Überrüben) werden mit 10 Euro/t bei 16% ZG vergütet, zuzüglich Nebenleistungen abzüglich Transportkostenbeteiligung. Je nach Entfernung und Zuckergehalt können sich Überrübenpreise von ca. 10 bis 13 Euro/t inkl. durchschnittlichen Nebenleistungen ergeben. Somit ergibt sich für diese Überrüben ein negatives Betriebseinkommen.

In diesem Jahr wird seitens Nordzucker ein „Überrübenvortrag“ von bis zu 10% der Vertragsrübenmenge angeboten. Den Überrübenvortrag können Sie nach Anmeldung im Agriportal der Nordzucker selbst erfassen. Dort findet sich eine Schaltfläche „Überrüben-Vortrag 2024 auf 2025“.

Die Vortragsrüben werden mit dem vollen Vertragspreis der Ernte 2024 in dieser Kampagne abzüglich Lagerkosten bezahlt. D.h. es könnte sich bei z.B. 16,5% ZG und durchschnittlichen Nebenleistungen ein Preis in Höhe von ca. 36,50 Euro/t ergeben. Die Auszahlung erfolgt mit der Schlusszahlung im April 2025.

Durch den Rübenvortrag reduziert sich im nächsten Jahr entsprechend die Rübenanbaufläche. Folglich kann diese Fläche im Herbst 2024 noch mit einer Winterung oder mit einer Sommerung bestellt werden (GAP Fruchtwechsel beachten). Durch das zusätzliche Betriebseinkommen der Alternativfrucht zuzüglich des Rübenvortrags mit einem hohen Vertragsrübenpreis in 2024 ergibt sich im Vergleich zur Abrechnung der Überrüben und Rübenanbau in 2025 ein deutlicher finanzieller Vorteil.

Autor: Landberatung Northeim e. V.

30.10.2024

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