Ab dem 01.01.2026 tritt das neue Verfahren zum elektronischen Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern in Kraft.

Danach übermitteln die Versicherungsunternehmen die relevanten Beitragsdaten ihrer Versicherten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Auf Basis dieser Daten werden die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gebildet und den Arbeitgebern bereitgestellt. Damit soll die bisherige papierbasierte Bescheinigung der PKV-Beiträge entfallen.

Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in der beigefügten Fachinformation des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV).

Weitere Informationen zur digitalen Datenübermittlung bietet darüber hinaus das Serviceportal des PKV-Verbands. https://www.privat-patienten.de/digitale-datenuebermittlung-pkv-elstam/

 

 

15.12.2025

Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften,Ernährung Niedersachsen e.V. (AGE)