„Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“ besagt § 1 Bundesurlaubsgesetz.
Hierzu zählen selbstverständlich auch Minijobber/innen bzw. geringfügig Beschäftigte. Die Berechnung der Anspruchshöhe wirft in der Praxis im Einzelfall aber häufig viele Fragen auf. Die Minijobzentrale hat hierzu auf ihrer Website FAQ veröffentlicht.
Diese finden Sie hier: https://magazin.minijob-zentrale.de/urlaub-im-minijob.
31.08.2026
Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Niedersachsen e.V. (AGE)