Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Ende Oktober der Klage von drei bayrischen Landwirten stattgegeben, welche Einwendungen an der Ausweisung der sogenannten Roten und Gelben Gebiete geltend gemacht haben. In Folge hat das Bundesland Bayern die Auflagen für die oben genannten Gebiete ausgesetzt. Für alle anderen Bundesländer bleibt die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes abzuwarten. Das BMEL wird daraus ableiten, ob auch dort die Vorgaben ausgesetzt werden. Stand heute sind in Niedersachsen die aktuellen Auflagen in den Roten und Gelben Gebieten einzuhalten. Aktuell betrifft dies vor allem die Sperrfrist für Mist von Huf- und Klauentieren (seit dem 01.11.). Sobald es hier neue Informationen bzw. Klarstellungen gibt, werden wir über unsere bekannten Verteiler informieren. Wir gehen davon aus, dass es rechtzeitig für die Düngesaison 2026 Klarheit bezüglich der zu beachtenden Regelungen gibt.
10.11.2025