Verlängerung der AUKM-Maßnahmen

Für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), deren Verpflichtungszeitraum am 31.12.2027 endet, wird vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium eine einjährige Verlängerung bis Ende 2028 ermöglicht. Damit können die bestehenden und bekannten Maßnahmen ein Jahr weitergeführt werden. Neuanträge können nicht gestellt werden.

Mit dem Agrarantrag im Frühjahr 2027 kann ein entsprechender Verlängerungsantrag gestellt werden. Dabei können zusätzlich neue Flächen in die Maßnahme aufgenommen werden. Die Erweiterung ist auf maximal 50 % des bisherigen Flächenumfangs der jeweiligen Maßnahme begrenzt, sofern die Obergrenze der jeweiligen Maßnahme nicht überschritten wird.

Beispiele:

  • Landwirt hat 10 ha mehrjährigen Blühstreifen (BF2) mit einer Laufzeit bis 31.12.2027:
    ➢ eine Verlängerung der Maßnahme mit 10 ha (aber nicht mehr – Obergrenze der Maßnahme) bis 31.12.2028 ist auf Antrag möglich.
  • Landwirt hat 20 ha nachhaltige Grünlandnutzung (GN1) mit einer Laufzeit bis 31.12.2027:
    ➢ eine Verlängerung der Maßnahme mit 20 ha oder eine Aufstockung bis 30 ha bis 31.12.2028 sind auf Antrag möglich.
  • Landwirt hat 15 ha Ortolanflächen (AN6) mit einer Laufzeit bis 31.12.2027:
    ➢ eine Verlängerung der Maßnahme mit 15 ha oder eine Aufstockung bis 22,50 ha bis 31.12.2028 sind auf Antrag möglich.

Eine Ausnahme gilt abermals für die Maßnahme „BV1 – Ökologischer Landbau“. Hier sollen 2027 weiterhin Erst-, Folge- und Neuanträge für das Jahr 2028 möglich sein. Hintergrund ist der Übergang in die kommende EU-Förderperiode. Da die zukünftigen Rahmenbedingungen und rechtlichen Vorgaben noch nicht abschließend feststehen, können die neuen mehrjährigen AUKM voraussichtlich nicht rechtzeitig für einen Start zum 01.01.2028
vorbereitet werden.

 

07.10.2026

Landberatung Lüchow-Dannenberg e.V.