Die bislang geltende Übergangsregelung, dass die Pflanzenschutz-Sachkunde für die Anwendung von Rodentiziden im eigenen Betrieb anerkannt ist wurde mit einem Beschluss des Bundesrates verlängert.
Die Übergangsregelung war zuvor bis 28.07.2027 befristet, nun wird die Pflanzenschutz-Sachkunde noch bis 28.07.2030 anerkannt.
Eine befallsunabhängige Dauerbeköderung ist nicht zulässig.
24.08.2026