Verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung für frisches Schweinefleisch ab 1. August

Mit dem bundesweit geltenden Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) gilt ab dem 1. August 2024 eine verbindliche staatliche Kennzeichnung der Haltungsform von Tieren – zunächst für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Tieren stammt. Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet zwischen fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide, Bio. Dementsprechend müssen niedersächsische schweinehaltende Betriebe über ein Online-Portal des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) melden, in welche der neuen fünf Haltungsformen ihre Mastschweinehaltung einzuordnen ist.
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