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Verschiebung der Düngesperrfrist auf Grünland eingeschränkt möglich

Die Sperrfrist für Günland und mehrjährigem Feldfutterbau im grünen Gebiet beginnt am 01. November. Wie bereits in den vergangenen Jahren bietet die Düngeverordnung den Landwirten die Möglichkeit, die Sperrfrist zu verschieben, wenn die Belange des Boden- und Gewässerschutzes dem nicht entgegenstehen. Eine Sperrfristverschiebung auf Ackerland ist grundsätzlich nicht möglich. Der Antrag ist spätestens bis zum 11. Oktober zu stellen. Eine Verschiebung der Sperrfrist in roten und gelben Gebieten ist nicht zulässig.

Der Link zur entsprechenden Seite der LWK ist zur Zeit nicht möglich, wird von uns aber erneuert, sobald die Seite verfügbar ist.

 

10.09.2024

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