Verschiebung der Düngesperrfrist auf Grünland nur eingeschränkt möglich

Antragstellung:

Antragsformulare zur Verschiebung der Aufbringungssperrfrist auf Grünland für den Winter 2025/2026 finden Sie im Downloadbereich dieses Artikels. Diese können direkt am PC ausgefüllt und online an die Adresse sperrfrist@lwk-niedersachsen.de der Düngebehörde übermittelt werden. Bei technischen Schwierigkeiten ist in Ausnahmefällen ein Senden des am PC ausgefüllten Formulars als Scan an die Fax-Nummer 0441-801450 möglich. Bitte keine Anträge per Post zusenden!

Wichtig ist die rechtzeitige Antragstellung: Damit gewährleistet ist, dass die Sperrfrist nicht verkürzt wird, muss der Antrag vor Beginn der neuen, vorverlegten Sperrfrist, d. h. bis zum 16. Oktober 2025 genehmigt sein. Um dies sicherzustellen, muss die Antragstellung spätestens bis zum 13. Oktober 2025 erfolgen. Wer die Antragsvoraussetzungen erfüllt, erhält von der Düngebehörde eine schriftliche Genehmigung. Diese Genehmigung kann grundsätzlich nur für ein Jahr erteilt werden.

Für die Bearbeitung der Anträge wird von der Düngebehörde eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro erhoben.

 

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16.09.2025

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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