Im Kontrollverfahren AMS (Area Monitoring System) (vorher KdM) haben Sie die Möglichkeit, die von der Verwaltung festgestellten Änderungen, zu den gemeldeten Geometrien oder zur gemeldeten Nutzung (z.B. durch VOK), einzusehen und zu übernehmen, wenn Sie zustimmen. Eine Änderungsmeldung kann bis zum 30.09. durchgeführt werden und mögliche Sanktionen vermeiden.
Wenn Sie dies für sich prüfen möchten, sind die betroffenen Schläge in der Geometriebearbeitung von ANDI einzusehen.
- Wählen Sie die betroffene Fläche aus und beurteilen Sie, ob sie den vorgenommenen Änderungen zustimmen wollen.
- Stimmen Sie zu, haben Sie die Möglichkeit, den Vorschlag zu übernehmen.
- Durch Hakensetzen in das Feld „AMS: Änderungsmitteilung“ in der Flächenbearbeitung melden Sie mit Abgabe des DBS, diese Änderung als eigene Meldung.
Falls Sie einem verwaltungsseitigen NC-Vorschlag nicht zustimmen können, melden Sie sich bei der Bewilligungsstelle. Dann wird zur weiteren Prüfung ein FANI-Prüfauftrag erstellt, um die Kulturart (vor der Ernte) zu klären.
Wichtig ist, dass Sie die GLÖZ 8-Regeln einhalten. Diese können neben einer Brache auch durch den Anbau einer Zwischenfrucht erfüllt werden. Dafür wurde im Flächenantrag der betreffende Schlag mit dem Zusatzcode 67 versehen. Ein Tausch der Flächen ist mit einem Änderungsantrag bis zum 30.09.24 möglich. Bitte prüfen Sie (Betriebsspiegel oder ANDI), ob die Angaben noch zum aktuellen Stand passen. Wer plant, diese Fläche im nächsten Jahr in die Brache zu überführen, sollte eine Mischung aus mindestens zwei Arten aussäen.
(Auszug aus dem Rundschreiben)
Autor: LUB Zeven e. V.
26.09.2024