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VSG 4.1 der SVLFG ab 01. April 2024 in Kraft für freilaufende Rinder

Ab dem 01.04.2024 müssen Rinder bei der Besamung oder Behandlung sicher fixiert sein. Auch dürfen sich im Bereich der Behandlung keine anderen freilaufenden Rinder mehr aufhalten. Um Tiere von der Herde abtrennen zu können, müssen zudem ausreichend Fixier- und Separiereinrichtungen vorhanden sein. Das Mitlaufen eines Deckbullen in einer Milchviehherde ist bereits seit längerem verboten, da die Unfallzahlen auch mit Todesfolge überdurchschnittlich hoch sind.
Quelle: SVLFG-VSG 4.1

Autor: Landberatung Northeim e.V

02.05.2024

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