„Wachstumsbooster“ der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat mit dem neuen Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm („Wachstumsbooster“) deutliche Anreize für Unternehmen geschaffen – auch für landwirtschaftliche Betriebe ergeben sich interessante Vorteile. Ziel ist es, Investitionen zu fördern, Liquidität zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu sichern.

Was bedeutet das für landwirtschaftliche Betriebe konkret?

1. 30 % degressive Abschreibung ab 1. Juli 2025

o Für bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Traktoren, Maschinen, Geräte) können Betriebe ab dem 1.7.2025 bis Ende 2027 eine degressive AfA von 30 % geltend machen.
o Das erhöht die Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren und entlastet die Liquidität.
o Besonders relevant für Betriebe mit hoher Investitionstätigkeit in Technik oder Stallumbauten.

2. Sonder-Abschreibung für E-Mobilität

o Neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (z. B. E-Nutzfahrzeuge, E-Pickups, E-Stapler und E-Hoflader) erhalten eine degressive AfA mit 75 % im ersten Jahr, bei einem Listenpreis bis 100.000 €.
o Dies stärkt die Wirtschaftlichkeit bei Investitionen in klimafreundliche Mobilität im Betrieb.

3. Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer auf 10 % ab 2028

o Für landwirtschaftliche GmbHs, Genossenschaften oder juristische Zusammenschlüsse sinkt die Steuerbelastung deutlich.
Ab 2032 liegt die Gesamtsteuerlast bei rund 25 % statt bisher fast 30 %.

4. Forschungszulage – jetzt einfacher & lohnender

o Wer in Innovation, Zucht, Digitalisierung oder Prozessentwicklung investiert, kann die steuerliche Forschungszulage stärker nutzen.
Förderfähige Aufwendungen werden erweitert, Gemeinkosten pauschal mit 20 % angesetzt.
o Die Bemessungsgrenze steigt auf 12 Mio. €, ideal für größere Investitionsprojekte oder Verbundforschung.
o Inwieweit die Anwendung der Forschungszulage auf landwirtschaftliche Betriebe anwendbar ist, bleibt zu prüfen.

 

Fazit:
Landwirtschaftliche Betriebe, die in neue Technik, Fahrzeuge oder Forschung investieren wollen, profitieren ab 2025 massiv von den neuen Regelungen. Wir empfehlen, Investitionsvorhaben jetzt zu prüfen und strategisch zu planen.

 

 

26.08.2025

Landberatung Vörder Geest e.V.

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