Beschäftigten, die von April bis September an mindestens 50 Arbeitstagen täglich mindestens eine Stunde zwischen 11 bis 16 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit im Freien tätig sind, haben Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge UV-Schutz*. Im
Gespräch mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt Dr. Anette Wahl-Wachendorf, ärztliche Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, den Nutzen dieses Angebotes.
Die meisten unserer Versicherten haben keine konkrete Vorstellung, was sie bei der Angebotsvorsorge UV-Schutz erwartet. Wie sieht ein Beratungstermin bei Ihnen aus? Wieviel Zeit sollte man dafür einplanen?
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Autor: SVLFG
15.05.2024