Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen führt jedes Jahr zum 01. Januar und zum 01. Juli einen sogenannten Meldungsabgleich durch. Dabei wird bei jedem Betrieb geprüft, ob die Abgabe- und Aufnahmemeldungen der organischen Dünger im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger zusammenpassen und korrekt gemeldet wurden.
Bekanntlich müssen Betriebe eine Meldung im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger machen, wenn mehr als 200 t bzw. m³ im Kalenderjahr auf Ihrem Betrieb abgegeben oder aufgenommen oder in Summe von Aufnahme und Abgabe bewegt werden (weitere Informationen zur Meldepflicht unter www.lwk-niedersachsen.de unter Webcode 01022416). Dabei müssen die Abgeber eine Abgabemeldung und die Aufnehmer eine Aufnahmemeldung durchführen. Auch viehlose Betriebe, welche organische Dünger von Dritten aufnehmen, sind verpflichtet eine Aufnahmemeldung im Meldeprogramm abzugeben. Dazu kann die Abgabemeldung des Abgebers bei korrekt gemeldeten Werten einfach bestätigt werden. Sind die Daten falsch oder nicht vorhanden, sollte Kontakt zum Abgeber aufgenommen werden und eine Korrektur erfolgen.
Denken Sie besonders an die aktive Erfassung von Aufnahmemeldungen aus anderen Bundesländern. Weil in diesem Fall die Abgeber aus anderen Bundesländern ihre Abgabe im jeweiligen Meldeprogramm des abgebenden Bundeslandes erfassen, sind im Meldeprogramm des aufnehmenden Bundeslandes keine Abgabemeldungen vorhanden. Daher wurden in der Vergangenheit schon häufiger Aufnahmemeldungen aus anderen Bundesländern vergessen, was allerdings beim regelmäßigen Länder-Datenbankabgleich aufgefallen ist und sofort beanstandet wurde.
Die Meldung muss in Niedersachsen innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss der Lieferung erfolgt sein. Rückwirkende Meldungen innerhalb eines Kalenderhalbjahres waren unseres Wissens bisher sanktionsfrei. Anders ist es, wenn bei einer Vorortkontrolle eine falsche oder unterlassene Meldung auffällt.
Werden beim halbjährigen Meldungsabgleich der Düngebehörde Unstimmigkeiten festgestellt, werden die betroffenen Betriebe angeschrieben und erfahrungsgemäß oft ein Bußgeld verhängt sowie die umgehende Korrektur der fehlenden Meldung angemahnt.
Kontrollieren Sie deshalb bitte bis Ende Juni Ihre Meldungen im Meldeprogramm mit der Funktion „Meldungsabgleich“. Den Zugang zum Meldeprogramm finden Sie auf der Homepage der LWK Niedersachsen.
Autor: Landberatung Schaumburg e. V.
06.06.2025