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Wirtschaftsdünger-Melde-Datenbank prüfen!

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen führt jedes Jahr zum 01. Januar und zum 01. Juli eines Jahres einen sogenannten Meldungsabgleich durch. Dabei wird bei jedem Betrieb geprüft, ob die Abgabe- und Aufnahmemeldungen der organischen Dünger im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger zusammenpassen und korrekt gemeldet wurden.

Bekanntlich müssen Betriebe, die > 200 t oder m³ Wirtschaftsdünger pro Jahr abgeben oder aufnehmen eine Meldung im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger machen (weitere Informationen zur Meldepflicht unter www.lwk-niedersachsen.de unter Webcode 01022416). Dabei müssen die Abgeber eine Abgabemeldung und die Aufnehmer eine Aufnahmemeldung durchführen. Auch viehlose Betriebe, welche organische Dünger von Dritten aufnehmen, sind seit einigen Jahren verpflichtet eine Aufnahmemeldung im Meldeprogramm abzugeben. Dazu kann die Abgabemeldung des Abgebers bei korrekt gemeldeten Werten einfach bestätigt werden. Sind die Daten falsch oder nicht vorhanden, muss eine Aufnahmemeldung eingegeben werden. Die Meldung muss innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss der Lieferung erfolgt sein.

Die Meldungen müssen zumindest zum 01. Januar und zum 01. Juli vollständig im Meldeprogramm erfasst sein!

 

Kontrollieren Sie deshalb bitte bis Ende Juni Ihre Meldungen im Meldeprogramm mit der Funktion „Meldungsabgleich“.

 

Auszug aus dem Rundschreiben.

Autor: Landberatung Schaumburg e. V.

12.06.2023

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