Zum Jahresende hin ist es empfehlenswert die betriebliche N-Obergrenze (170N Grenze) einmal zu überprüfen, damit es nicht zu einer Überschreitung kommt. So bleibt noch Zeit bei Bedarf eine Abgabe von Wirtschaftsdüngern zu tätigen.
Weiterhin empfehlen wir dringend im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger die E-Mail-Benachrichtigung zu aktivieren. Dann erhalten Sie montags eine E-Mail, wenn von einem anderen Betrieb eine Abgabemeldung an den eigenen Betrieb getätigt wurde, die zeitnah bestätigt werden muss. Eine verfristete Meldung / Bestätigung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Gehen Sie für die Aktivierung des Service wie folgt vor:
1. Im Meldeportal einloggen
2. „E-Mail-Benachrichtigung zum Meldungsabgleich aktivieren“ anklicken
3. Hacken bei den Hinweisen setzten & Mailadresse eintragen
4. Auf „speichern“ klicken
5. Man erhält eine Test-Mail
10.12.2025