In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen werden alle Flächen wieder mittels wöchentlicher Satellitenbilder kontrolliert. Sollte das System nicht alle Daten einwandfrei bewerten können, werden zusätzlich Aufträge für die FANi-App vergeben oder Vor-Ort-Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten alle Angaben im Agrarantrag so genau wie möglich erfolgen, um Sanktionen oder Prämienkürzungen zu vermeiden. Eine ggf. nicht zulässige, dauerhafte Nutzung durch betriebsfremde Tiere (z.B. Pferdeweide von Dritten) mit mehr als 4 Wochen Beweidung pro Jahr auf Flächen des Antragstellers wird somit dokumentiert!
Im Antragsjahr 2026 werden folgende Kriterien zu 100 % mit AMS und FANi-App geprüft:
- Nutzung der Flächen – Kontrolle des Kulturcodes
- Mindesttätigkeit auf Brachen (bei Dauerbrache Nachweis jedes 2. Jahr erforderlich)
- Mindesttätigkeit auf Dauergrünland
- ganzjährige Beihilfefähigkeit der Flächen
- Nachweis von Kennarten auf Grünland bei der ÖR5 und der GN56/58 mit FANi-APP, nur wenn für die betreffenden Flächen letztes Jahr kein Nachweis erbracht wurde oder bei erstmalig beantragten Flächen.
In Niedersachsen können die Ergebnisse des AMS-Monitorings im Schlaginfoportal, im ANDI und in der FANi-App mittels eines Ampelsystems für jeden Schlag eingesehen und ggf. erforderliche Korrekturen in ANDI durchgeführt werden. Bei Unstimmigkeiten werden Fotobelegaufträge für die
„FANi-App“ vergeben.
In Nordrhein-Westfalen werden alle Betriebe per E-Mail benachrichtigt und auf das ELAN-Postfach hingewiesen. Dort sind die Nachrichtendetails zu entnehmen.
10.03.2026