Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten steigen zusätzlich zur normalen Rentenanpassung
zum 1. Juli 2024 unter bestimmten Voraussetzungen.
Nach dem neuen Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz können sich Erwerbsminderungsrenten,
die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen haben, neben der normalen Rentensteigerung von 4,57 Prozent um einen Zuschlag erhöhen. Auch alle Renten, die auf die oben genannten Renten direkt folgen, zum Beispiel Altersrenten und Witwenrenten, werden entsprechend erhöht.
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Autor: SVLFG
07.06.2024