Zuschuss zur Erstellung einer Klimabilanz – Aktuelle Interessensbekundung

Vom 30. Oktober bis zum 27. November läuft erneut eine Interessensbekundung für das Zuschussprogramm zur Erstellung einer Klimabilanz für landwirtschaftliche Betriebe. Dabei unterstützt die Landwirtschaftliche Rentenbank Betriebe bei der Erstellung einer Klimabilanz. Gefördert werden 90 % der Nettokosten für die Beratung, jedoch maximal 1.000 €.

Voraussetzung für die Förderung ist eine gesamtbetriebliche Klimabilanz, die alle Betriebszweige umfasst. Diese soll dabei helfen, Emissionsquellen und Reduktionspotenziale zu identifizieren. Mit der erstellten Klimabilanz kann bei zukünftigen Investitionen zusätzlich ein Zinsbonus in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Klimabilanz zum Zeitpunkt der Darlehensbeantragung nicht älter als drei Jahre ist.

Interessierte Betriebe müssen ihre Interessensbekundung bis zum 27. November um 12 Uhr über die Internetseite der Landwirtschaftlichen Rentenbank einreichen. Anschließend werden die förderfähigen Betriebe im Losverfahren ausgewählt und benachrichtigt. Diese können daraufhin bis zum 29. Januar 2027 um 12 Uhr einen Förderantrag stellen.

Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der Rentenbank unter: https://www.rentenbank.de/zuschussprogramme/klimabilanz/.

Betriebe, die bereits eine Förderzusage erhalten haben, profitieren von einer Fristverlängerung: Die ursprünglich bis zum 15. November 2026 geltende Frist wird bis zum 31. Oktober 2027 verlängert.

 

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf wenden Sie sich gerne an Ihren Berater vor Ort.

 

04.11.2026

Landberatung Gifhorn-Wolfsburg e.V.