Der Zwischenfruchtanbau soll zu einer Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und Biodiversität führen und als weiterer Baustein zum Erosions- und Grundwasserschutz beitragen. Trotz der Kosten gibt es zahlreiche Gründe für den Anbau von Zwischenfrüchten:
- Mindestbodenbedeckung durch GLÖZ 6,
- Zwischenfruchtverpflichtung in Roten Gebieten (aktuell aufgehoben),
- Erosionsschutz und Futternutzung,
- Reduzierung von Nematoden,
- Nutzung von Reststickstoff im Boden (Nährstoffkonservierung),
- Stabilisierung der Bodenfruchtbarkeit,
- Garebildung und Strukturverbesserung,
- Humusbildung für ausgewogene Humusbilanz,
- Unkrautunterdrückung,
- Unterbrechung von Entwicklungszyklen der Schaderreger,
- Zwischenfruchtanbau bei „Freiwilligen Vereinbarungen“ in TGG,
- Fruchtfolgeprobleme mit anderen Hauptfrüchten innerhalb der Fruchtfolge beherrschen,
- Unterdrückung und Bekämpfungsmöglichkeiten von Ausfallgetreide/Unkraut,
- Eignung zur Mulchsaat der Folgekultur,
- Verwertung von organischen Düngern im Herbst.
Um einen erwünschten Bestand zu etablieren, ist ein gleichmäßiges Auflaufen und eine gute Jugendentwicklung durch angepasste Bodenbearbeitung und eventuell weitere Maßnahmen (z.B. Düngung) zu erzielen. Neben ausreichend Wasser und geringem Konkurrenzdruck durch Ausfallgetreide und Unkräutern, sollte für eine ausreichende Biomasseerzeugung auch ausreichend Stickstoff zur Verfügung stehen. Zur Düngung können, im Rahmen der Düngeverordnung zulässigen Vorgaben (Anbau nach Getreide, max. 60 kg Gesamt-N/ha und max. 30 kg NH4-N/ha, Düngebedarf abhängig vom Anteil Leguminosen, Aussaat bis 15.09.), mineralische und organische Dünger eingesetzt werden.
Sobald eine Zwischenfrucht gedüngt wurde, darf sie frühstens 8 Wochen nach der Aussaat umgebrochen werden. Die Artenwahl der Zwischenfrucht nimmt bei Glyphosatverbot in Wasserschutzgebieten und erwünschten Zielen des Anbaus eine wichtige Rolle ein. Reinsaaten wie auch Mischungen sind je nach Standort, Fruchtfolge und vorrangigem Nutzen möglich.
Die Aussaat der Zwischenfrucht mit einer Drohne vor der Ernte des Getreides stellt einige Anforderungen wie gleichmäßige Stroh- und Spreuverteilung, keine Nachbaubeschränkungen durch eingesetzte Herbizide und keine Notwendigkeit einer Bodenlockerung, dar.
Bei Einhaltung der Anforderungen und einer späten Ernte kann über die Aussaat mit einer Drohne ein entsprechender Vegetationsvorsprung realisiert werden.
In Zuckerrübenfruchtfolgen sind nematodenresistente Ölrettich- oder/und Senfsorten sinnvoll. Bei einem frühzeitigen Anbau (Juli/August) werden Rübenzystennematoden wirkungsvoll reduziert. Hierbei sind 160 Pflanzen/m2 und eine Aussaatmenge von 18-25 kg empfehlenswert.
In Kartoffelfruchtfolgen steht Ölrettich im Vordergrund, da er kein Zwischenwirt für das Tabak-Rattle Virus ist, im Gegensatz zu Senf und Phacelia, dessen Anbau dringend vermieden werden sollte. Ohne Düngung hat sich in den letzten Jahren die Mischung aus Sommerwicke und Ölrettich in Kartoffelfruchtfolgen bewährt.
Insbesondere bei Senf und Ölrettich sind die Sorteneigenschaften wie Nematodenresistenz, Blühneigung und Massenbildung im Anfang zu beachten, während bei den übrigen Arten das Sortenspektrum deutlich schmaler ist. Sorten mit geringer Blühneigung können früher bestellt werden. Senf sollte erst ab August bestellt werden, da er ansonsten sehr schnell blüht und nur eine geringe Pflanzenmasse bildet. In Rapsfruchtfolgen sollte auf Kreuzblüter (v.a. Senf, Ölrettich) als Zwischenfrucht verzichtet werden (Problem: Kohlhernie). Es eignet sich Phacelia oder Mischungen mit Rauhafer und weiteren kreuzblüterfreien Zwischenfrüchten.
Eine Kombination von Leguminosen mit Nicht-Leguminosen kann besonders bei einem Düngeverzicht ein Weg zur N-Versorgung sein. Die meisten Leguminosen (Ausnahme: Winterwicke) benötigen für eine entsprechende Entwicklung allerdings Aussaattermine bis Anfang/Mitte August, so dass der Anbau bei früher Ernte der Vorfrucht sinnvoll ist. Gute Erfahrungen wurden mit Sommerwicken und einem weiteren Partner gemacht. Erst bei einem Leguminosenanteil (Samen) von >75 % muss die Zwischenfrucht mit
10kg N/ha in der Bedarfsermittlung der Folgefrucht angerechnet werden, sofern sie abfriert (40kg N/ha, sofern sie nicht abfriert und im Frühjahr umgebrochen wird). Beachten Sie bitte, dass die meisten Leguminosen nicht selbstverträglich sind! In der Fruchtfolge sollten Mischungen mit Leguminosen nur bei einem geringen Leguminosenanteil mehrmals angebaut werden. Falls dennoch Mischungen mit höherem Leguminosenanteil angebaut werden, sollte zwischen grob und kleinkörnigen Leguminosen gewechselt werden. Bei Anbau einer Leguminose als Hauptfrucht in der Fruchtfolge sollte auf den Zwischenfruchtanbau mit dieser Leguminose demnach möglichst verzichtet werden.
Seit dem letzten Jahr wird beim Düngebedarf der Gründüngungszwischenfrucht nur zwischen einem Anteil Leguminosen unter 50 % (Düngebedarf 60 kg N) und größer als 50 % (Kein Düngebedarf) unterschieden.
Der Zwischenfruchtanbau zur Futternutzung beinhaltet überwiegend Ackergräser, Grünroggen und Kleegrasmischungen. Bevorzugt angebaut werden einjähriges und welsches Weidelgras, da bei rechtzeitiger Aussaat noch hohe TS-Gehalte erzielt werden können, aber auch spezielle Mischungen für spätere Aussaaten werden angeboten.
09.07.2026