Nach Wegfall der Verpflichtung zur Maßnahme GLÖZ 8 und der damit verbundenen Erfüllung der Bracheregelung über Zwischenfruchtanbau stellt sich die Frage nach dem weiteren Nutzen von Zwischenfrüchten. Langjährige Versuche zeigen: Ertragsvorteile sind in der Regel nicht zu erwarten. Insbesondere in trockenen Jahren schneiden Strohmulchvarianten vor Zuckerrüben ertraglich besser ab.
Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ergibt sich auf lehmigen und schweren Böden ein negativer Deckungsbeitrag – bei Gesamtkosten zwischen 150–250 €/ha.
Dennoch ist der Zwischenfruchtanbau zu Sommerungen wie Zuckerrüben oder Mais unter folgenden Bedingungen weiterhin sinnvoll:
- Einsatz von kostengünstigen Wirtschaftsdüngern
- Erosionsgefährdete Standorte
- Erosionsgefährdung oberhalb von Ortschaften
- Nematodenproblematik in enger Rübenfruchtfolge (bei geringem Befall reicht langfristig die Nutzung toleranter Sorten)
- In Roten Gebieten Pflicht, wenn eine Frühjahrsdüngung geplant ist
- In Wasserschutzgebieten zur Reduzierung der Nährstoffverlagerung ins Grundwasser
Empfohlene Arten zur Aussaat:
In Zuckerrüben- und Maisfruchtfolgen bietet sich der Einsatz von nematodentolerantem Gelbsenf in Reinsaat mit einer Aussaatstärke von 15–20 kg/ha an. In Rapsfruchtfolgen wird, wie bereits in der Vergangenheit üblich, Phacelia empfohlen – entweder als Reinsaat oder in Kombination mit Rauhafer.
Blühmischungen stellen eine optisch ansprechende und ökologisch sinnvolle Alternative dar, insbesondere mit Blick auf die Biodiversität. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bringen sie jedoch keinen nachweisbaren Vorteil gegenüber den genannten Kulturen.
09.07.2025