LWK Niedersachsen
Gummiauflagen auf Spaltenböden bei Kälbern
Durch den Bundesratsbeschluss wurde am 03.07.2020 eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgenommen, wonach Kälbern im Alter von zwei Wochen bis sechs Monaten im Stall ein trockener und weich oder elastisch verformbarer Liegebereich zur Verfügung stehen muss.
Die Änderung ist am 08.02.2021 im Bundesgesetzblatt erschienen und tritt mit einer Übergangsfrist von drei Jahren am 09.02.2024 in Kraft.
Siehe hierzu auch den Artikel auf der Seite der LWK: Auch Kälber von Änderung der Tierschutznutztierhaltungs-VO betroffen