Beratungsring Sellstedt e. V.
Die gute Befahrbarkeit der Flächen sollte genutzt werden, um Bäume und Sträucher auf den Feldern zurückzuschneiden. Vom 1. März bis zum 30. September ist es in der freien Landschaft außerhalb des Waldes verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, bis auf den Wurzelstock zurückzuschneiden und zu beseitigen.